Visum Welche verschiedenen Visa gibt es für Aufenthalte in Deutschland?
- Schengen Visum “C” (< 90 Tage)
- Das Kurzzeitvisum erlaubt die Einreise in das gesamte Schengengebiet. Im Regelfall ist es nicht für die Erwerbsarbeit geeignet, sondern erlaubt nur den touristischen Aufenthalt. Manche Tätigkeiten sind als Geschäftsreise gestattet.
- Schengen Visum “C” + Arbeitserlaubnis (< 90 Tage)
- Das Kurzzeitvisum erlaubt die Einreise in das gesamte Schengengebiet und kann für die in der Auflage bezeichnete Erwerbstätigkeit genutzt werden.
- Nationales Einreisevisum “D” (< 365 Tage)
- Das Visum erlaubt die Einreise über andere Schengenländer nach Deutschland. Es kann für die in der Auflage genannte Erwerbstätigkeit oder zur Familienzusammenführung genutzt werden. Nach der Einreise kann es in einen dauerhafteren Aufenthaltstitel umgewandelt werden (Aufenthaltserlaubnis / Blaue Karte / ICT).
Deutschland erlaubt Angehörigen bestimmter Nationen die visumfreie Einreise: EU Bürger können nach Deutschland einreisen und arbeiten. Angehörige einzelner anderer Nationen können während eines touristischen Aufenthalts einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel zu Arbeitszwecken im Inland stellen oder visumfrei eine Geschäftsreise (max. 90 Tage in 180 Tagen) tätigen.
Welche Aktivitäten sind als Geschäftsreise erlaubt / verboten?
- Teilnahme an Besprechungen (ABER: Keine Dienstleistungserbringung)
- Vertragsverhandlungen
- Tätigkeiten als Geschäftsführer oder Aufsichtsrat
- Einkauf von Gütern oder Dienstleistungen
- Messebesuche
- Konzerninterne Fortbildungen (max. 90 Tage in 12 Monaten)
- Vorbereitende Sprachkurse
- (De-)Installation von Maschinen (max. 90 Tage in 12 Monaten) – Anzeigepflicht
- (De-)Installation einer eigenständigen Softwareapplikation durch Mitarbeiter des Softwareverkäufers - keine Anpassungen generischer Programme (max. 90 Tage in 12 Monaten) – Anzeigepflicht
- Forschung bei eingetragenen Forschungseinrichtungen (max. 90 Tage in 12 Monaten)
- Wissenstransfer / Training von konzernfremden Mitarbeitern (outsourcing)
- Dienstleistungserbringung
- Handelsvertreteraktivitäten
Bei Unklarheiten empfehlen wir die Beantragung eines nationalen Visums oder die Nachfrage bei einem Rechtsanwalt.
Der Standardtitel für einen langfristigen Aufenthalt, der immer dann erteilt wird, wenn kein speziellerer Titel in Frage kommt. Die Erwerbstätigkeit ist anfänglich begrenzt auf einen Arbeitgeber und die spezifische Position.
Ein spezieller Aufenthaltstitel für Konzerninterne Entsendungen. Erlaubt begrenzte Mobilität innerhalb der EU.
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der jede Form der legalen Erwerbstätigkeit erlaubt.
Aufenthaltstitel für lokal angestellte hochqualifizierte Fachkräfte. Die Erwerbstätigkeit ist in den ersten 2 Jahren auf das beantragte Beschäftigungsverhältnis begrenzt.
Deutsches Zuwanderungsrecht – Kategorien mit System
Das deutsche Erwerbsmigrationsrecht erfordert in den meisten Kategorien das Vorliegen eines Arbeitsvertrags-(angebots). Für die beabsichtigte Beschäftigung gibt es eine Anzahl von Kategorien die die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften ermöglichen: